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Der Weg zum BKM

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Berufsfachschule

Einjährige Berufsfachschule - Hauptschulabschluss nach Klasse 10

- Berufsfeld Metalltechnik -

- Schwerpunkt Fahrzeugtechnik –

- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 -

Für wen ist die Einjährige Berufsfachschule die richtige Wahl?

Der Besuch der Einjährigen Berufsfachschule ist denjenigen Schülern zu empfehlen, die über den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 verfügen und eine praktische Ausbildung im Berufsfeld Metall anstreben, ohne sich schon auf einen bestimmten Ausbildungsberuf festlegen zu wollen. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf der Karosserie- und Fahrzeugtechnik / Kraftfahrzeugtechnik.

Die Einjährige Berufsfachschule dient der Berufsfindung und vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf der Grundlage eines gewerblich-technischen Berufsfeldes. Damit wird dem Jugendlichen eine eigenständige, selbstverantwortliche Entscheidung über eine seinen Begabungen und Veranlagungen entsprechende Berufswahl ermöglicht und der Übergang von der Schule in die Berufswelt erleichtert.

Die Konzeption der Einjährigen Berufsfachschule unterbreitet ein Bildungsangebot, dass die unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt und die Möglichkeit individualisierter und differenzierter Lernprozesse bietet. Dabei steht der gezielte Abbau von Defiziten, z.B. im mathematischen oder sprachlichen Bereich, im Vordergrund.

Die Einjährige Berufsfachschule dauert 1 Jahr. Erfahrene Pädagogen und Werkstattlehrer unterrichten in Vollzeitform an 5 Tagen in der Woche ca. 32 Wochenstunden. Davon sind ca. 16 Wochenstunden fachpraktische Unterweisung in den Werkstätten und 16 Stunden Theorie.

Unterrichtsfächer:

1. Berufsübergreifender Bereich:

Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Religionslehre, Sport

2. Berufsbezogene Theorie:

Mathematik, Englisch, Wirtschafts- und Betriebslehre, Produkte planen, Produkte erstellen,
Arbeitsabläufe planen, Instandsetzung betreiben,

3. Berufsbezogene Praxis: Grundkenntnisse des Berufsfeldes Metall mit den Schwerpunkten Karosserie- und Fahrzeugbautechnik und Kraftfahrzeugtechnik

Welche Abschlussqualifikationen sind zu erreichen?

  1. Die Einjährige Berufsfachschule vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Berufsfeld Metall mit dem Schwerpunkt Fahrzeugtechnik.
  2. Nach dem erfolgreichen Besuch der Einjährigen Berufsfachschule erreichen die Schülerinnen und Schüler einen dem Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – gleichwertigen Abschluss.
  3. Der erfolgreiche Besuch der Einjährigen Berufsfachschule – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – ermöglicht den Besuch der Einjährigen Berufsfachschule – Fachoberschulreife -.

Aufnahmebedingungen:

Es können nur Bewerber in die Einjährige Berufsfachschule aufgenommen werden, die den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben.

Anmeldung:

In der Zeit vom 28.01 -25.02. 2022 über Schüler online.

Spätere Anmeldungen sind je nach Klassenbildung evtl. möglich!

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pdf-172 Infoflyer Einjährige Berufsfachschule - HSA 10 Beliebt

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Mittwoch, 30. September 2015 21:39
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Einjährige Berufsfachschule - Fachoberschulreife

- Berufsfeld Metalltechnik -

- Schwerpunkt Fahrzeugtechnik –

- Fachoberschulreife -

Für wen ist die Einjährige Berufsfachschule die richtige Wahl?

Der Besuch der Einjährigen Berufsfachschule ist denjenigen Schülern zu empfehlen, die über den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 verfügen oder nach der Klasse 9 die Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben und eine praktische Ausbildung im Berufsfeld Metall anstreben, ohne sich schon auf einen bestimmten Ausbildungsberuf festlegen zu wollen. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf der Karosserie- und Fahrzeugtechnik / Kraftfahrzeugtechnik.

Die Einjährige Berufsfachschule dient der Berufsfindung und vermittelt vertiefte berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf der Grundlage eines gewerblich-technischen Berufsfeldes. Damit wird dem Jugendlichen eine eigenständige, selbstverantwortliche Entscheidung über eine seinen Begabungen und Veranlagungen entsprechende Berufswahl ermöglicht und der Übergang von der Schule in die Berufswelt erleichtert.

Die Konzeption der Einjährigen Berufsfachschule unterbreitet ein Bildungsangebot, dass die unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt und die Möglichkeit individualisierter und differenzierter Lernprozesse bietet.

Die Einjährige Berufsfachschule dauert 1 Jahr. Erfahrene Pädagogen und Werkstattlehrer unterrichten in Vollzeitform an 5 Tagen in der Woche ca. 32 Wochenstunden. Davon sind ca. 16 Wochenstunden fachpraktische Unterweisung in den Werkstätten und 16 Stunden Theorie.

Unterrichtsfächer:

1. Berufsübergreifender Bereich:

Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Religionslehre, Sport

2. Berufsbezogene Theorie:

Mathematik, Englisch, Wirtschafts- und Betriebslehre, Produkte planen, Produkte erstellen,
Arbeitsabläufe planen, Instandsetzung betreiben,

3. Berufsbezogene Praxis: Grundkenntnisse des Berufsfeldes Metall mit den Schwerpunkten Karosserie- und Fahrzeugbautechnik und Kraftfahrzeugtechnik

Welche Abschlussqualifikationen sind zu erreichen?

  1. Die Einjährige Berufsfachschule vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Berufsfeld Metall mit dem Schwerpunkt Fahrzeugtechnik.
  2. Nach dem erfolgreichen Besuch der Einjährigen Berufsfachschule erreichen die Schülerinnen und Schüler einen dem Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – gleichwertigen Abschluss.
  3. Erreichen die Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik gute Leistungen oder in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und drei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen, erwerben sie die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk.

Aufnahmebedingungen:

Es können nur Bewerber in die Einjährige Berufsfachschule aufgenommen werden, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben.

Anmeldung:

In der Zeit vom 28.01 -25.02. 2022 über Schüler online.

 

Spätere Anmeldungen sind je nach Klassenbildung evtl. möglich!

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Standards für das Fach Technologie

Leistungsstandards für die Technologie

für den Erwerb der Fachoberschulreife (FOSR, Mittlerer Bildungsabschluss) in den Klassen der BGS und BFS

(gem. Protokoll der Fachleiter-Dienstbesprechung vorn 02.12.2008)

 

1. Erläuterung

Schülerinnen und Schüler, die sich für den schulischen Bildungsgang der Berufsgrundschule bzw. Berufsfachschule entschieden haben, werden in unserem Hause erstmalig mit dem beruflichen Handlungsfeld der handwerklichen Fahrzeugtechnik konfrontiert. Dieser Bildungsgang hat die primäre Aufgabe, den Absolventinnen und Absolventen den Einstieg in dieses Berufsfeld zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. In Zusammenhang mit der Berufsanrechnungs- und -zulassungs­verordnung (BKAZVO) müssen die Schülerinnen und Schüler nach erfolgreichem Abschluss in der Lage sein, ohne Anpas­sungs­maßnahmen die duale Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr aufzunehmen. Zudem sollten diese Schülerinnen und Schüler fähig sein, höhere schulische Ausbildungsformen zu absolvieren, z.B. höhere technische Fachschulen.

Leistungen, die Schülerinnen und Schüler in den technologischen Fächern im hier beschriebenen Bildungsgang zu erwerben und nachzuweisen haben, orientieren sich an den Kompetenz­be­schreibungen der Richtlinien und Rahmenlehrpläne für den berufsfeldbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr Berufsfeld Fahrzeugtechnik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004). Da es sowohl aus Gründen der Nachvollziehbarkeit wie auch der Umsetzbarkeit müßig ist, jede Einzelkompetenz ausführlich zu beschreiben, werden diese nachfolgend zu Kernkompetenzen zusammengefasst. Exaktere Beschreibungen der Kompetenzen sind Lernfeldern und Lernsituationen in der didaktischen  Jahresplanung zugeordnet.

Um zu Verdeutlichen, ob diese Kompetenzen durch die Schülerinnen und Schüler beherrscht werden, müssen den Kompetenzen Kriterien und Indikatoren zugeordnet werden. Dabei muss der Lerndreischritt, das Kennen, das Können und das Anwenden dieser Fähigkeiten sichergestellt sein. Die hier definierten Leistungsstandards sind allenfalls Minimalstandards, die für eine im Sinne der sechsschrittigen Benotung ausreichende Leistung erforderlich sind. In Summe sind die hier definierten Kompetenzen am Ende des gesamten Bildungsganges vollständig zu erbringen. D.h., das die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen im Laufe des Bildungsganges zu erwerben und nachzuweisen haben. Von einer zeitlichen Differenzierung wird an dieser Stelle abgesehen.


 

2. Kompetenzen

Alle Kompetenzen werden im Rahmen der vollständigen Handlung vermittelt. Deshalb sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, ihre Arbeitsergebnisse zu kontrollieren, bewerten, dokumentieren und präsentieren.

Um eine stärkere Übersichtlichkeit der Standards zu erzeugen, werden diese  fachsystematischen Rubriken zugeordnet.

a. Fertigungstechnische Kompetenzen

  • Die Schülerinnen und Schüler planen die Demontage, Instandsetzung und Montage einer oder mehrerer Baugruppen eines Fahrzeuges oder einer berufstypischen Anlage und führen diese durch.
  • Die Schülerinnen und Schüler setzen Werkzeuge, Maschinen, Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe funktionsgerecht ein.
  • Bei der Herstellung von lösbaren Verbindungen, insbesondere den Schraubenverbindungen, beachten sie die technischen Daten und Montagevorschriften.
  • Im Zuge der Instandsetzung von Bauteilen, Baugruppen, Systemen und Anlagen führen sie die erforderlichen Arbeiten zum Umformen und Trennen von Halbzeugen durch, insbesondere Bohrarbeiten sowie Gewindeherstellungs- bzw. –instandsetzungsarbeiten.
b. Werkstofftechnische Kompetenzen

  • Die Schülerinnen und Schüler setzen Werkzeuge, Maschinen, Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe werkstoffgerecht ein.
  • Sie teilen Werkstoffe anhand technologischer, physikalisch/chemischer und ökologisch/ökonomischer Eigenschaften ein.
  • Sie benennen Halbzeuge und Werkstoffe normgerecht.
  • Sie wählen benötigte Halbzeuge und Werkstoffe entsprechend Ihrer erforderlichen Eigenschaften aus.
c. Technisch-kommunikative Kompetenzen
  • Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren alle Arbeitsschritte in einheitlichen Dokumentationsunterlagen.
  • Sie dokumentieren durchgeführte Wartungsarbeiten und informieren über deren Art und Umfang. Dabei verwenden sie Arbeitsplanungen, Herstellerunterlagen, Servicekonzepte, Reparaturleitfäden und Servicepläne, Blockschaltbilder, Diagramme und Funktionsschemata und Ersatzteil- und Materialbedarfslisten.
  • Sie führen Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Lieferanten und beachten die Bedeutung der Kundenpflege. Sie zeigen eine positive persönliche Einstellung gegenüber ihrer Werkstattarbeit und übernehmen Verantwortung für den Geschäftsprozess.
  • Sie setzen die dem Service zugrunde liegenden Regeln, Normen und Vorschriften um. Sie stellen die Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicher. 
  • Sie wählen zur Dokumentation geeignete und genormte Darstellungs­mög­lich­keiten wie Zeichenblätter, Stücklisten etc.
d. Steuerungs-und regelungstechnische Kompetenzen

  • Sie wenden Schaltpläne und andere technische Dokumentationen der Elektrotechnik/ Elektronik bei der Analyse von Grundschaltungen elektrischer Bauelemente an.
  • Die Schülerinnen und Schüler führen eine Fehlersuche an Fahrzeugen oder berufsspezifischen Systemen durch und setzen elektrische und elektronische Systeme instand.
  • Die Schülerinnen und Schüler planen an Hand von Arbeitsaufträgen und Fehlerbeschreibungen die Prüfung und Instandsetzung von fahrzeugspezifischen Steuerungs- und Regelungssystemen.
e. Technisch-ökonomische und -ökologische Kompetenzen

  • Im Rahmen der Servicearbeiten entwickeln die Schülerinnen und Schüler Sicherheits- und Qualitätsbewusstsein und wenden die Vorschriften für den Arbeits- und Umweltschutz sicher an.
  • Sie ermitteln Kundenerwartungen zur Auftragsabwicklung und reagieren auf Kundenwünsche.
  • Bei der Demontage prüfen sie die Bauteile und Bauelemente auf Wiederverwendbarkeit bzw. Wiederverwertbarkeit.
  • Sie wenden die Unfallverhütungsvorschriften zur Vermeidung von Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom an.
f. Fahrzeugsystemtechnische Kompetenzen

  • Die Schülerinnen und Schüler führen Pflege- und Wartungsarbeiten zur Funktions- und Werterhaltung an Fahrzeugen oder berufstypischen Systemen durch.
  • Die Schülerinnen und Schüler analysieren Funktionseinheiten der Fahrzeuge oder berufstypischer Systeme und beschreiben die Funktion der Teilsysteme.
  • Sie wenden Verfahren zur Analyse und Veranschaulichung von Funktionszusammenhängen an.
  • Sie nutzen Servicepläne und Reparaturleitfäden, beschaffen sich technische Unterlagen und wenden Möglichkeiten der Datenverarbeitung zur Informationsgewinnung und Dokumentation an.
  • Sie setzen die dem Service zugrunde liegenden Regeln, Normen und Vorschriften um.
  • Die Schülerinnen und Schüler planen anhand von Arbeitsaufträgen und Fehlerbeschreibungen die Prüfung und Instandsetzung von elektrischen und elektronischen Systemen an Fahrzeugen oder berufsspezifischen Systemen.
  • Sie unterscheiden Steuerungen und Regelungen und ordnen fahrzeugtypische Baugruppen und Bauteile hydraulischen, pneumatischen oder elektrisch/elektronischen Systemen zu.
  • Die Schülerinnen und Schüler demontieren und montieren steuerungs- und regelungstechnische Bauteile und kontrollieren die Funktion des Gesamtsystems durch Prüf- und Messverfahren.
  • Beim Umgang mit hydraulischen, pneumatischen oder elektrischen/ elektronischen Systemen wenden sie die Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes an.
  • Sie grenzen auftretende Fehler und Abweichungen systematisch ein und beheben diese.
g. Mess- und prüftechnische Kompetenzen

  • Die Schülerinnen und Schüler wenden die Prüfgeräte zur Ermittlung von Längen, Durchmessern und Gewinden an.
  • Sie messen und ermitteln elektrische Größen, wenden dabei Tabellen und Formeln an und beurteilen die Messwerte und Signale.
  • Sie analysieren Funktionszusammenhänge und wenden grundlegende Prüf- und Messverfahren zur Untersuchung der Signal-, Stoff- und Energieflüsse an.
  • Sie dokumentieren ihre Prüf- und Messergebnisse und beurteilen diese durch Vergleichen mit errechneten Größen und Herstellervorgaben.
h. Informationstechnische Kompetenzen
  • Zur Informationsgewinnung verwenden die Schülerinnen und Schüler konventionelle und elektronische Informationssysteme. 
  • Sie wenden konventionelle Text- und Tabellenverarbeitungsprogramme zur Erstellung von Listen und Dokumentationen sowie Internetsuchprogamme zur Informationsbeschaffung an.

Essen, 29.03.09                                           Stefan Strickerschmidt

Standards für das Fach Englisch

Standards für das Fach Englisch

für den Erwerb des Mittleren Bildungsabschluss (FOSR) in den Klassen BGS und BFS

(gem. Protokoll der Fachleiter-Dienstbesprechung vom 02.12.2008)

Im Interesse der SchülerInnen, aber auch im Sinne der Lehrkräfte, die mit den Lernenden nach dem Erhalt ihrer Fachoberschulreife innerhalb des BKM weiterarbeiten, ist es sinnvoll, nachfolgend aufgezeigte Standards in Bezug auf die Fremdsprache Englisch umzusetzen, damit die SchülerInnen erfolgreich darauf aufbauen können. Das verhindert massenhaftes Scheitern in der weiteren schulischen Ausbildung (und Probleme in der Ausbildung im Dualen System) und hilft auch den Lehrkräften in den weiterführenden Klassen, da der Anteil von Lernenden, die den Anforderungen nicht gewachsen sind, gesenkt wird.
Im Hinblick auf die nachfolgend aufgelisteten Kompetenzen, die erforderlich sind, um in der Höheren Berufsfachschule für Technik am BKM erfolgreich den Weg zur FHR zu beschreiten, ist eines klar: Nicht alle der hier aufgeführten Kompetenzen können in einem Jahr der BGS oder in den zwei Jahren des BFS erreicht werden, und zwar vor allem deshalb nicht, weil ein entscheidender Aspekt dieser Schulform darin besteht, berufliche Grundbildung zu vermitteln. Der Erwerb von höher qualifizierenden Schulabschlüssen ist - das zeigt auch die Stundentafel mit der entsprechend zurückhaltenden Ausrichtung auf Fächer wie Deutsch, Englisch etc. - nur ein zweiter Aspekt. Dennoch muss gewährleistet sein, dass nur solchen SchülerInnen ein Mittlerer Bildungsabschluss zugesprochen wird, deren Voraussetzungen aus den abgebenden Schulen und die Fortentwicklung innerhalb des BKM-Bildungsganges so vorteilhaft waren, dass sie die nachfolgenden Anforderungen auch wirklich meistern können und es verdienen, in ihren Leistungen als „befriedigend" oder besser bewertet zu werden. Ist das nicht gewährleistet, werden die Abbrecher-Quoten in der Höheren Berufsfachschule und auch in den Klassen des Dualen Systems auf hohem Niveau liegen; die SchülerInnen werden zur Belastung für besser qualifizierte Lernende in den weiterführenden Klassen, Binnendifferenzierung und auch individuelles Fördern stoßen an organisatorische und pädagogische Grenzen. Solchermaßen schwache SchülerInnen mit FOSR disqualifizieren die Arbeit in den Klassen von BGS und BFS außerdem in unangemessener Weise.
? Hieraus ergeben sich zwei Handlungsstrategien, die - trotz oftmals in verschiedenster Weise erschwerter Unterrichtsumstände - in Kombination unbedingt verfolgt werden müssen:
1. Zur Verfügung stehende Lernzeit muss möglichst effektiv genutzt werden, um den nachfolgenden Kanon angestrebter Kompetenzen, auf den Realschüler mit FOSR und Schüler mit HSA 10B oftmals in mehr oder weniger umfassender Form zurückgreifen können, so gut wie möglich zu vermitteln, zu aktualisieren oder zu vervollständigen.
2. Eine Vergabepraxis, die Sozial- und Individualnorm nicht überproportional betont, sondern mehr auf die vom Ministerium definierten Kompetenzerwartungen ausgerichtet ist, muss ausschließen, dass ein FOSR-Zeugnis den Zugang zu höher qualifizierenden Bildungsgängen gestattet, ohne dass geeignete Grundlagen vorhanden sind. Die Sachnorm, ohne die eine Abstufung zwischen HSA 10 A und FOSR völlig sinnlos ist, muss ins Auge gefasst werden.
Als Orientierung sollen die nachfolgend aufgeführten Kompetenzerwartungen dienen, die den ministeriell definierten Kompetenzerwartungen für die Klasse 10 der Realschule entsprechen und für das BKM in einigen Punkten gestrafft, in anderen Punkten genauer ausgeführt wurden.

Essen, 24.02.2009   Dr. Bernd Leiting


Kommunikative Kompetenzen

Hörverstehen und Hör-Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können Äußerungen und Hörtexte bzw. Hör-Sehtexte über Themen ihres Interessen- und Erfahrungsbereichs sowie über Themen von gesellschaftlicher Bedeutung verstehen und dabei ausgewählte Hauptaussagen und Einzelinformationen entnehmen, wenn deutlich gesprochen wird.
Sie können
  • Argumentationen und Diskussionen im Rahmen des classroom discourse verstehen
  • einfach strukturierten Hör- und Filmsequenzen (u. a. Werbespots und Videoclips) wesentliche Elemente (u. a. Darstellungen der Personen, Beziehungsstrukturen, Handlungsstränge) entnehmen
  • medial vermittelten, einfachen authentischen oder adaptierten Sachtexten (u. a. Fernsehnachrichten, Interviews) wesentliche Informationen entnehmen.

Sprechen: an Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können sich in unterschiedlichen Situationen des Alltags an Gesprächen beteiligen und sich zu Themen und Inhalten ihres Interessen- und Erfahrungsbereichs sowie zu Themen von gesellschaftlicher Bedeutung äußern.
Sie können
  • sich argumentierend an Gesprächen beteiligen und dabei ihre eigenen Interessen, Positionen und Gefühle einbringen
  • unter Anleitung formalisierte Gespräche (u. a. Befragungen, Vorstellungsgespräche, Bewerbungsgespräche) führen
  • Gespräche beginnen, fortführen und beenden sowie bei sprachlichen Schwierigkeiten aufrechterhalten, d. h. sich auf die Gesprächspartnerinnen und -partner einstellen.

Sprechen: zusammenhängendes Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können zu Themen und Inhalten ihres Interessen- und Erfahrungsbereichs und zu Themen von gesellschaftlicher Bedeutung weitgehend zusammenhängend sprechen, d.h. beschreiben, darstellen, berichten, erzählen, zusammenfassen und bewerten.
Sie können
  • Arbeitsergebnisse präsentieren und Kurzreferate halten
  • den Inhalt von Texten oder Filmpassagen zusammenfassen und über Einzelaspekte derartiger Texte und Filmsequenzen sprechen
  • über eigene Erfahrungen und Interessengebiete berichten oder erzählen.

Leseverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können weitgehend selbstständig umfangreichere Texte aus Themenfeldern ihres Interessen- und Erfahrungsbereichs sowie aus Themenfeldern von gesellschaftlicher Bedeutung verstehen. Sie können dabei gezielt textinterne Informationen und externes Wissen heranziehen.
Sie können
  • Sach- und Gebrauchstexten sowie Texten der öffentlichen Kommunikation (u. a. Kurzberichten in Jugendmagazinen, für Jugendliche gestaltete Internetseiten) wesentliche Punkte entnehmen sowie Einzelinformationen in den Kontext der Gesamtaussage einordnen
  • vereinfachte literarische Texte vor dem Hintergrund wesentlicher Textsortenmerkmale verstehen (u. a. Figurendarstellung, Handlungsführung, Erzählperspektive) sowie inhaltliche und geläufige stilistische Besonderheiten (u. a. Metapher, Wiederholung, Vergleich) erkennen.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können weitgehend selbstständig zusammenhängende Texte zu Themen ihres Interessen- und Erfahrungsbereichs sowie zu Themen von gesellschaftlicher Bedeutung in beschreibender, berichtender, erzählender, zusammenfassender und argumentativer Form verfassen.
Sie können
  • Sachtexte (u. a. anwendungsorientierte Texte wie Lebenslauf, Bewerbungsschreiben und argumentative Texte) verfassen
  • einfache Formen des kreativen Schreibens einsetzen (u. a. Texte ergänzen, eigene Erfahrungen und Erlebnisse z. B. in Form von Gedichten darstellen)
  • Sachtexte (u. a. Zeitungsartikel, Leserbriefe) und einfache literarische Texte (u. a. easy readers) bezogen auf Inhalt und Form persönlich wertend kommentieren.

Sprachmittlung

Die Schülerinnen und Schüler können in Alltags- und Begegnungssituationen schriftliche und mündliche Äußerungen bzw. Texte in der jeweils anderen Sprache so wiedergeben, dass ein nahezu durchgängiges Verständnis gesichert ist, vorausgesetzt, ihnen steht hierfür ausreichend Zeit zur Verfügung.
Sie können

  • als Mittler zwischen deutsch- und englischsprachigen Sprecherinnen und Sprechern aus einem kurzen Alltagsgespräch (u. a. zur Person, Verabredungen) Informationen erschließen und in der jeweils anderen Sprache sinngemäß wiedergeben
  • den Inhalt von einfachen Sach- und Gebrauchstexten (u. a. Telefonnotizen, Speisekarten, kurzen und einfach gehaltenen Informationsbroschüren) in der jeweils anderen Sprache sinngemäß wiedergeben, sofern die Zusammenhänge ihnen vertraut sind.

Interkulturelle Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über ein grundlegendes Orientierungswissen zu ausgewählten Aspekten englischsprachiger Lebenswelten. Sie können Werthaltungen und Einstellungen aus Einzelbeobachtungen und Erkenntnissen ableiten und kritisch hinterfragen. Sie beachten kulturspezifische Konventionen in Begegnungssituationen des Alltags mit native speakers.

Orientierungswissen

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über ein grundlegendes Orientierungswissen zu den folgenden Themenfeldern:
  • Persönliche Lebensgestaltung: Leben in der peer group, Partnerschaft, Liebe, Aspekte unterschiedlicher Jugendkulturen
  • Ausbildung/Schule: Einblicke in den Lernbetrieb und das Umfeld einer Schule in einem weiteren englischsprachigen Land (u. a. Kanada, Australien)
  • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Einblicke in die politischen Systeme der USA und Großbritannien, Demokratie und Menschenrechte an einem konkreten, Sprache und sprachlicher Wandel (u. a. Jugendsprache), Chancen und Risiken des wissenschaftlichen Fortschritts und technologischen Wandels (Globalisierung, Umweltfragen, Kommunikation), Einblicke in aktuelle kulturelle Ereignisse [u. a. Literatur (z. B. Bestseller in der Jugendliteratur] oder Film)
  • Berufsorientierung: berufliche Interessen von Heranwachsenden, Bewerbungen (u. a. Stellenanzeigen, Firmenprofile, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsinterviews).

Werte, Haltungen und Einstellungen

Die Schülerinnen und Schüler können
  • Lebensbedingungen und Lebensweisen von Menschen anderer Kulturen vergleichen und kulturbedingte Unterschiede und Gemeinsamkeiten nachvollziehen und erläutern
  • Sach- und Gebrauchstexte bezogen auf kulturspezifische Merkmale erläutern (u. a. Verwendung von Stereotypen).

Handeln in Begegnungssituationen

Die Schülerinnen und Schüler können in Begegnungssituationen im eigenen Umfeld, auf Reisen oder in Telefongesprächen gängige kulturspezifische Konventionen (u. a. Höflichkeitsformeln) beachten.

Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und sprachliche Korrektheit

Aussprache und Intonation

Die Schülerinnen und Schüler können Aussprache- und Intonationsmuster weitgehend korrekt verwenden - möglicherweise auch mit Akzentfärbung.
Sie können
  • auch in authentischen Gesprächssituationen und einfach strukturierter freier Rede Aussprache und Intonation weitgehend angemessen realisieren
  • auch längere Textpassagen mit weitgehend bekanntem Sprachmaterial sinngestaltend vortragen.

Wortschatz

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über einen ausreichend großen Wortschatz, um sich zu ihrer persönlichen Lebensgestaltung, zu Themenfeldern ihres Interessen- und Erfahrungsbereichs sowie zu Themenfeldern von gesellschaftlicher Bedeutung auch differenzierter äußern zu können. Sie können produktiv und rezeptiv einen funktionalen und thematisch erweiterten Grundwortschatz im Allgemeinen angemessen und routiniert anwenden, bei der Beschäftigung mit weniger vertrauten Themen und Situationen kommen jedoch gelegentlich noch Fehler vor.
Dies gilt für
  • den classroom discourse (u. a. Erläutern, Erklären, Stellung nehmen, Argumentieren)
  • den Bereich des interkulturellen Lernens
  • das fachmethodische Arbeiten im Umgang mit Texten zur Beschreibung sprachlicher Phänomene
  • das kooperative Arbeiten.

Grammatik

Die Schülerinnen und Schüler können im Allgemeinen ein gefestigtes Repertoire verwendungshäufiger grammatischer Strukturen einsetzen. Zwar kommen Fehler vor, aber es bleibt klar, was ausgedrückt werden soll.
Die Schüler können die meisten der folgenden Bereiche der Grammatik in angemessener Weise anwenden:
  • Zeiten (Aktiv/Passiv, Indikativ, Konjunktiv)
  • Grundregeln der Syntax (Aussagesatz, Fragesatz, Relativsätze)
  • Umgang mit Mengenangaben (much, many, a lot of, some, any etc.)
  • Pluralbildung
  • Konditionalsätze
  • direkte und indirekte Rede (Grundlagen)
  • Pronomen (persönlich, besitzanzeigend, fragend ...)
  • Adjektiv und Adverb; Steigerung
  • Imperative
  • Hilfsverben
  • bestimmter/unbestimmter Artikel

Orthographie

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Orthographie eines funktions- und themenbezogenen Wortschatzes und haben die grundlegenden orthographischen Gesetzmäßigkeiten weitgehend automatisiert.
Sie können
  • typische orthographische Muster als Rechtschreibhilfen systematisch nutzen
  • ein Rechtschreibprogramm für den Fehlercheck einsetzen.

Methodische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können ein grundlegendes Inventar von Lern- und Arbeitstechniken in der Regel routiniert für das selbstständige und kooperative Lernen nutzen. Sie können dabei verschiedene Medien (u. a. die digitalen Medien) für unterrichtliches und außerschulisches Lernen einsetzen. Die Schülerinnen und Schüler können Lerngelegenheiten gezielt nutzen, die sich aus dem Miteinander von Deutsch, ggf. Herkunftssprache sowie Englisch als erster Fremdsprache ergeben.

Hörverstehen und Leseverstehen

Sie können
  • unterschiedliche Hör- und Lesestile (detailliertes, suchendes bzw. selektives, globales Hören und Lesen) selbstständig entsprechend ausgewählten bzw. vorgegebenen Hör- und Leseintentionen einsetzen
  • längere Texte funktionsbezogen gliedern (u. a. Überschriften und Zwischenüberschriften finden) und entsprechend selbst gewählten Aufmerksamkeitsschwerpunkten inhaltlich und stilistisch wichtige Informationen erschließen
  • vielfältige Techniken zum Markieren und Notieren eigenständig einsetzen.

Sprechen und Schreiben

Sie können

  • komplexere Techniken der Planung, Durchführung und Kontrolle von Sprech- und Schreibprozessen (u. a. Cluster, Mind Maps, Schreibpläne) einsetzen
  • mündliche und schriftliche Modelltexte für die eigene Produktion abwandeln, um unterschiedliche Wirkungen zu erkunden
  • Textverarbeitungs- und Kommunikationssoftware für kommunikatives Schreiben nutzen.

Umgang mit Texten und Medien

Sie können
  • ein grundlegendes analytisch-interpretierendes Instrumentarium einsetzen, um die Wirkung von Texten zu beschreiben:
    • den Einsatz besonderer inhaltlicher Muster und sprachlicher Mittel als absichtsvoll beschreiben (u. a. typische Handlungsverläufe in Kurzgeschichten erkennen)
    • einfache rhetorische Mittel (u. a. Wiederholungen, Parallelismen, Kontraste, Klangstrukturen, Vergleiche, Bilder) in Erzähltexten, Gedichten, Liedern, Werbetexten auffinden
    • Techniken des interaktiven Lesens (u. a. Erwartungen entwickeln und korrigieren) einsetzen
    • Argumentationsketten in Sachtexten auffinden
  • produktionsorientierte Verfahren im Umgang mit Texten einsetzen:
    • Texte ausformen und umgestalten (u. a. Textteile anordnen, Erzähltexte in Dialoge umformen oder umgekehrt, den Anfang, das Ende oder einen Teil einer Fabel oder Kurzgeschichte ergänzen)
  • grundlegende Kompetenzen in media literacy/IT anwenden:
    • Computerprogramme nutzen (u. a. selbstständig das Internet für Recherche und Kommunikation nutzen).

Selbstständiges und kooperatives Sprachenlernen

Sie können
  • Lern- und Arbeitsprozesse selbstständig und kooperativ gestalten (u. a. Arbeitsziele setzen, Material beschaffen, Präsentationen gestalten)
  • selbstständig mit englischsprachiger Lernsoftware arbeiten, elektronische Wörterbücher und Nachschlagewerke nutzen
  • ihren Lernweg und ihren Lernerfolg einschätzen, kontrollieren und dokumentieren
  • in kooperativen Unterrichtsphasen das Englische gezielt als Gruppenarbeitssprache einsetzen.
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